Förderrichtlinien
Die Heinz Böker-Stiftung für Natur- und Tierschutz wurde von dem Architekten Heinz Böker (verstorben 2015) aus Königswinter per Testament gegründet. Ziele der Stiftung sind nach dem Willen des Stifters Naturschutz und Tierschutz, insbesondere der Schutz von Vögeln und Fledermäusen z. B. durch Bau und Förderung von Überwinterungshilfen.
Die Heinz Böker-Stiftung unterstützt daher Projekte, die diesem Ziel zu dienen geeignet sind, durch finanzielle Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Daneben werden Maßnahmen finanziert, die sich positiv auf den Schutz der Natur und der Umwelt auswirken (z. B. durch Schulung und Information von jungen Menschen in Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes).
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht auch bei mehrmaliger Gewährung von Fördergeldern für dasselbe Projekt und/oder an denselben Antragsteller nicht.
Ausgeschlossen sind gewerbliche Projekte/Unternehmungen, die auf Erzielung von Einnahmen über die Deckung der entstehenden Kosten hinaus ausgerichtet sind.
Ein Förderantrag soll enthalten:
• Aussagefähige Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretung, ggf. Aufsicht, Kontaktmöglichkeiten etc.)
• eine Problembeschreibung und eine Beschreibung des mit der zu fördernden Maßnahme angestrebten Zieles
• eine Begründung zur Förderwürdigkeit im Hinblick auf die satzungsmäßigen Ziele der Heinz Böker-Stiftung
• eine Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme/Maßnahmen
• eine zeitliche Übersicht
• eine detaillierte Übersicht über die erwarteten Kosten
• eine Übersicht über die vorgesehene Finanzierung
• eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung.
Mit seiner Antragstellung gibt der Antragsteller der Stiftung das Recht, bei einer Förderung das Projekt über alle verfügbaren Medienkanäle zu kommunizieren. Der Antragsteller verpflichtet sich außerdem, bei seinen Projektdarstellungen in der Öffentlichkeit auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.
Über Förderanträge entscheidet der Vorstand der Heinz Böker-Stiftung für Natur- und Tierschutz 2 x jährlich (im Frühjahr und im Herbst). Anträge müssen bis spätestens 28.02. und 31.08. gestellt werden. Sie können schriftlich (Heinz Böker-Stiftung für Natur- und Tierschutz, Rheindorfer Straße 59, 53227 Bonn), auch auf elektronischem Weg (E-Mail-Adresse: info@boeker-stiftung.org) eingereicht werden.
Die Entscheidungen über die eingereichten Förderanträge werden nicht begründet.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich mit der Antragstellung, der Heinz Böker-Stiftung bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projekts einen Projektbericht einzureichen. Der Projektbericht dokumentiert die erreichten Ergebnisse und stellt den Bezug zu den Projektzielen her. Er muss auch erkennen lassen, wofür das von der Stiftung bereitgestellte Geld verwendet wurde.
Nicht verbrauchte oder zuwendungswidrig verbrauchte Gelder sind an die Stiftung zurückzuerstatten. Der Antragsteller erkennt diesen Anspruch der Stiftung mit seiner Antragstellung ausdrücklich an.
(Stand 28. September 2018)
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